I Vol.69 No.1(2018) The Hokkaido Law Review 北法69(1・206)206 THE HOKKAIDO LAW REVIEW Vol. 69 No. 1(2018) SUMMARY OF CONTENTS * Assistant Professor of Graduate School of Law Hokkaido University. Die Entstehungsgeschichte der Demokratielehre Carl Schmitts (2) ─ Von der letzten Periode des deutschen Kaiserreichs bis zur Mitte der Weimarer Republik ─ Ayaka MatsuMoto* Im vorliegenden zweiten Kapitel meiner Abhandlung geht es darum, den Entwicklungsprozess der Gedanken Carl Schmitts vom Anfang des Ersten Weltkriegs bis zur Herausgabe seines bedeutendsten Werkes Diktatur im Jahr 1921 zu beschreiben. Erstens beschäftige ich mich mit seiner Erfahrung in der Kriegszeit anhand seiner neu veröffentlichten Tagebücher. Dabei ergibt sich, dass Schmitt anlässlich seines militärischen Dienstes im stellvertretenden Generalkommando einen theoretischen Unterschied zwischen einer Diktatur und einem Belagerungszustand erkannte. Der auf der Basis dieser Erkenntnis entstandene Aufsatz „Diktatur und Belagerungszustand“ (1916) wurde zu einem großen wissenschaftlichen Erfolg. Zweitens wird seine damalige Auslegung der politischen Theorien von J. Bodin und T. Hobbes anhand der zum ersten Mal publizierten Notizen analysiert , die Schmitt für seine Vorlesungen an der Münchner Handelshochschule (1919) vorbereitete. Hier zeigt sich, dass Schmitt damals einerseits auf den Begriff der Repräsentation und andererseits auf den Begriff der staatlichen Einheit großen Wert legte, wobei seiner Ansicht nach die staatliche Einheit erst durch die Souveränität des absoluten Fürsten im modernen Staat ermöglicht wurde. Drittens wird beschrieben, wie Schmitt in Vol.69 No.1(2018) II The Hokkaido Law Review 北法69(1・205)205 seiner Schrift Diktatur die Souveränitätstheorie Bodins auslegte und dadurch die kommissarische Diktatur definierte. Viertens wird die Bedeutung der Tatsache untersucht, dass Schmitt die souveräne Diktatur als ein geschichtlich neues Phänomen beschrieb. Indem er einerseits die Staatstheorie von Hobbes analysierte, bezog er die Möglichkeit in seine Überlegungen ein, dass sich eine Person oder ein Organ nicht nur als Diktator, sondern auch als Souverän verhalten könnte. Die Diktatur wird bei ihm durch die Identif ikation mit dem sogenannten „Volkswillen“ gerechtfertigt, indem er andererseits die revolutionären Gedanken von J. J. Rousseau und E. J. Sieyès aufnahm; erst dadurch konnte Schmitt die proletarische Diktatur als eine souveräne Diktatur annehmen. Abschließend analysiere ich seine Auslegung des Zusammenhangs zwischen der proletarischen Diktatur und der Demokratie und vergleiche sie mit der des Rechtswissenschaftlers Hans Kelsen, der den Zusammenhang aus seiner eigenen Perspektive sah. Im dritten Kapitel versuche ich zu erklären, warum Schmitt die Volkssouveränitätstheorie negativ beurteilte. Dabei geht es um seine Schriften wie z. B. Politische Theologie (1922) und Römischer Katholizismus und politische Form (1923). Erstens wird der Ursprung der „politischen Theo log ie “ a l s e ine Methodo log ie ermi t te l t , m i t der s i ch d ie Volkssouveränitätstheorie im geschichtlichen Kontext erfassen lassen soll. Dabei kann nachgewiesen werden, dass diese Methodologie aus den Geschichtsanschauungen der gegenrevolutionären Staatsphilosophen des 19. Jahrhunderts stammte, besonders von Donoso Cortes. Zweitens wird der Hintergrund seiner negativen Ansicht über die Volksouveränität ermittelt, indem ich seine Auffassung der „staatlichen Einheit“ betrachte. Dabei verbindet Schmitt einerseits die Volksouveränität bzw. Demokratie mit den Begriffen der Immanenz und der „Identität“, andererseits die Monarchie mit denen der Transzendenz und der Repräsentation. Drittens werden die Auslegungen Schmitts und Kelsens der Volkssouveränitätstheorie von J. J. Rousseau vergleichend analysiert.